Teilnahme-bedingungen 2017

Hier: unten stehende Teilnahmebedingungen als PDF-Datei

Hier: Formular ärztliches Attest

Teilnahmebedingungen: Baltic-Run 2017                                              (Stand: 21.08.2016)

1. Die Organisation
Der “Baltic-Run” ist als Wettkampf ausgeschrieben. Die Organisation behält sich vor, von gemeldeten Teilnehmern Nachweise über ihre Befähigung zur Teilnahme einzufordern. Über die Zulassung zum Wettkampf entscheidet die Organisation.
2. Organisatorisches
2.1. An- und Abreise
Die Anfahrt der Teilnehmer erfolgt bis spätestens am 22. Juli 2017 bis 17:00 Uhr. Die Abreise erfolgt ab dem 28. Juli 2017 mit dem Zieleinlauf. Die Kosten für An- und Abreise sind vom Teilnehmer selber zu zahlen. Eine Übernachtung in der Sporthalle von Karlshagen vom 27. auf den 28. Juli 2017 ist aber vorgesehen. Der Veranstalter bemüht sich, einen Bus für die Rückreise nach Berlin zu organisieren. Der Preis richtet sich nach der Anzahl der Mitfahrenden.
2.2. Leistungen des Veranstalters
2.2.1. Versorgung
Verpflegung und Unterkunft der Teilnehmer und Betreuer werden durch den Veranstalter sichergestellt und sind im Startgeld inbegriffen. Es ist den Teilnehmern und Betreuern selbst überlassen, ob sie an der Gemeinschaftsverpflegung und Unterkunft teilnehmen. Eine Vergütung oder Aufrechnung auf das Startgeld bzw. den Organisationsbeitrag erfolgt nicht. Die Organisation ist für die Verpflegung der angemeldeten Teilnehmer und Betreuer ab 18:00 Uhr des Vorabends vor dem Start zum “Baltic-Run” zuständig. Sonstige Verpflegung bis zu diesem Zeitpunkt ist Sache des Teilnehmers. Die Versorgung durch die Organisation endet mit dem Frühstück am 28. Juli 2017.
2.2.1.1. Versorgung während des Rennens
Die Versorgung erfolgt jeweils nach ca. zehn Kilometern. Die Organisation gewährleistet die ausreichende Versorgung der Teilnehmer. Das Nachfüllen der Trinkflaschen erfolgt ausschließlich durch die anwesenden Helfer. Zusatzversorgung, wie zum Beispiel: Spezielle Nahrung und Getränke usw. fallen ausschließlich in die Zuständigkeit des einzelnen Teilnehmers. Es ist dem Teilnehmer freigestellt, Geschäfte auf der Strecke aufzusuchen und sich dort selber zu versorgen. Ein Abweichen von der Strecke ist nicht zulässig. Gekennzeichnete Eigenversorgung kann deponiert werden.
2.2.2. Unterbringung
Die Unterbringung der Teilnehmer und Betreuer erfolgt in Turnhallen und einmalig in einem Hotel. Eine alternative Unterkunft außerhalb der vom Veranstalter angebotenen Übernachtungsmöglichkeit, wie Hotel, Wohnmobil oder ähnlichem ist den Teilnehmern freigestellt und erfolgt auf eigene Kosten. Die Höhe der Startgebühr bleibt davon unberührt. Der Teilnehmer hat am nächsten Tag pünktlich zum Start zu erscheinen. Der Teilnehmer hat sich am Abend zuvor zu informieren, wann und wo der Start am nächsten Morgen erfolgt. Jeder Teilnehmer, Betreuer oder Begleiter sollte einen Schlafsack, Iso-Matte oder Luftmatratze dabei haben.
2.2.3. Gepäcktransport
Der Veranstalter transportiert das Gepäck der Teilnehmer und Betreuer an jedem Tag vom Startort bis zum Zielort. Das Gepäck ist 15 Minuten vor dem Start an den gekennzeichneten Transportfahrzeugen abzugeben. Wird dieser Zeitpunkt verpasst, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, das Gepäck zu transportieren. Es liegt dann ausschließlich in der Verantwortung des Teilnehmers, sein Gepäck anderweitig zum Zielort zu transportieren.
2.3. Registrierung und Einweisung
Die Registrierung der Teilnehmer und Ausgabe der Startunterlagen erfolgt am Vortag des Rennens. Die Einweisung in den Wettkampfablauf und die Wahl des Läuferbeirats erfolgt am 22.07.2017. Am 23. Juli 2017 um 08:00 Uhr erfolgt der Start in Berlin.
3. Anmeldung
3.1. Allgemeine Vorschriften
3.1.1. Wettkampfregeln
Der “Baltic-Run” findet gemäß den Wettkampfregeln des DLV statt, denen jeder Teilnehmer unterliegt und die er durch seine Anmeldung anerkennt.
3.1.2. Teilnahmebedingungen
Die Teilnehmer und Betreuer sind verpflichtet, die kompletten Teilnahmebedingungen zu studieren und sich mit den Inhalten vertraut zu machen. Die Organisation wird sich stets auf diese Teilnahmebedingungen berufen. Änderungen sind nur von Seiten der Organisation möglich und sind von allen Beteiligten anzuerkennen.
3.1.3. Zulassung
Zum “Baltic-Run” zugelassen sind alle erwachsenen Personen männlichen und weiblichen Geschlechts aller Nationalitäten, die mindestens 18 Jahre alt sind und den Anforderungen des vorliegenden Reglements entsprechen. Für den Start zum Baltic-Run 2017 ist ein ärztliches Attest notwendig.
Ein ärztliches Attest muss innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Start erstellt worden sein und ist bei Startnummernabholung vorzuweisen. In diesem Attest bestätigt der Arzt, dass beim untersuchten Athleten zum aktuellen Zeitpunkt eine ausreichende Fitness vorhanden ist, den Lauf schadenfrei zu absolvieren. Das Formular sollte sich jeder Athlet herunterladen und vom Arzt unterschreiben lassen. Ohne ein gültiges Attest ist kein Start möglich. Die gezahlte Startgebühr wird nicht erstattet. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden aller Art. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Unfallversicherung in ausreichender Höhe. Die Organisation hat jederzeit das Recht, auffällige Teilnehmer, ohne Nennung von Gründen, aus dem Rennen zu nehmen. Von den Teilnehmern wird im Bedarfsfall der Nachweis einer Laufleistung erwartet, die eine erfolgreiche Teilnahme am Baltic-Run erwarten lässt. Die Organisation entscheidet über die Teilnahme und bestätigt den Start umgehend.
3.2. Startgebühr
Die Anmeldung erfolgt über die Online-Plattform von race result
http://my3.raceresult.com/59549/registration?lang=de

Der Teilnehmer hat mit der Anmeldung die bei der Online-Anmeldung genannte Startgebühr zu überweisen bzw. der Lastschrift zuzustimmen.

Startgebühr Läufer2017

 

Die Online-Anmeldung erfolgt individuell und wird per Email bestätigt.

Weitere Mitreisende, die nicht am Wettkampf teilnehmen, müssen sich auch per Online-Anmeldung melden und die dort genannte Gebühr bezahlen (per Überweisung bzw. Lastschrift).

Teilnehmergebühr für mitreisende Betreuer:

Gebuehr_Betreuer_2016

Wird bei der Online-Anmeldung die Variante „Überweisung“ ausgewählt, dann ist die Gebühr innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen.

Vermerken wir keinen Zahlungseingang innerhalb von 2 Wochen nach der Anmeldung, dann wird der Teilnehmer / Mitreisende aus der Liste gelöscht.
Gebühren für mitreisende Helfer:

Helfer_2016

3.3. Anmeldeschluss

Anmeldeschluss ist der 14. Juli 2017.
3.4. Rücktritt
Abhängig vom Wettbewerb und vom Zeitpunkt des Rücktritts, fallen Bearbeitungsgebühren an, die mit der bereits zuvor entrichteten Anmeldegebühr verrechnet wird. Der Differenzbetrag wird dem zurückgetretenen Teilnehmer nach Bekanntgabe seiner Kontoverbindung überwiesen.
Die folgende Tabelle verdeutlicht diese Zusammenhänge:

Rückzahlung 2017

 

3.5. Etappenläufer

Beim “Baltic-Run” können auch einzelne Etappen mitgelaufen werden. Etappenläufer müssen sich am Vorabend der jeweiligen Etappe bis spätestens 20:00 Uhr zur Registrierung bei der Rennleitung gemeldet haben. Etappenläufer starten grundsätzlich in der ersten Startgruppe. Etappenläufer laufen außerhalb der Gesamtwertung. Jedem Etappenläufer wird nach Beendigung der gesamten Tagesdistanz eine Urkunde über die erbrachte Kilometerleistung und Zeitleistung ausgehändigt.

4. Strecke
4.1. Etappen
Aktuelle Abschnitte und Etappenlängen: siehe www.baltic-run.de
4.2. Streckenverlauf
Die Laufstrecke folgt größtenteils dem Fernradweg Berlin-Usedom. Die vorhandene Ausschilderung kann dabei als Orientierung benutzt werden. Unklare Passagen bzw. Abweichungen vom Radweg werden durch Pfeile gekennzeichnet. Den Anweisungen von Streckenposten sowie von Angehörigen der Polizei ist jederzeit Folge zu leisten. Die Teilnehmer bekommen beim “Briefing” am Vorabend einer Etappe, einen Streckenplan ausgehändigt. Die Teilnahme am “Briefing” ist Pflicht. Die Organisation behält sich vor, den Streckenverlauf jederzeit zu ändern, wenn dieses nach Maßgabe der Organisation erforderlich ist.
4.3. Streckenbeschaffenheit
Die Veranstaltung findet größtenteils auf asphaltiertem Radweg statt. Kurze Streckenabschnitte bestehen aus teils sandigen Naturwegen. Die Strecke ist überwiegend flach.
4.4. StVO
Alle Teilnehmer haben die Straßenverkehrsordnung zu beachten.

5. Startordnung
5.1. Klasseneinteilung
Männer und Frauen werden getrennt gewertet. Eine Altersklassenwertung erfolgt nicht. Auf den Urkunden und im Protokoll werden die Altersklassen gemäß DLO ausgewiesen.
5.2. Startnummern
Jeder Teilnehmer erhält eine Startnummer. Diese Startnummer ist jederzeit sichtbar auf der Brust zu tragen und dient der Identifizierung des Läufers. Sollte die Startnummer, bedingt durch schlechtes Wetter, z.B. durch überziehen einer Jacke, nicht sichtbar sein, so ist die Startnummer auf Verlangen auszurufen oder vorzuzeigen. Dieses kann bei Versorgungsständen und sonstigen Kontrollen der Fall sein. Etappenläufer erhalten zwei gleichlautende Startnummern.
5.3. Rennstart
Der Start am ersten Tag erfolgt um 8:00 Uhr. An den darauffolgenden Tagen starten die Teilnehmer in zwei Gruppen. Die langsamere Laufgruppe des Vortages startet um 7:00 Uhr und die schnellere Gruppe um 8:00 Uhr. Die Gruppen werden am Vorabend festgelegt. Veränderungen der Startzeit sind dem Veranstalter vorbehalten.
5.4. Zeitmessung + Ergebnisliste
Im Etappenziel erfolgt die Zeitnahme für jeden Teilnehmer. Die Zeitmessung erfolgt in Stunden, Minuten und Sekunden. Die Tageszeiten werden aufaddiert.
Die Ergebnisliste wird zeitnah ausgehängt und ist online im Internet veröffentlicht.
5.4.1. Etappensollzeiten
Der zu laufende Kilometerdurchschnitt wird auf 9 Min./km (6,66 km/h) festgelegt. In dieser Zeit sind Pausen und andere Unterbrechungen eingerechnet. Teilnehmer, die nach der Sollzeit das Etappenziel erreichen, werden aus der Wertung und dem Rennen ausgeschlossen.
Täglich wird für den vierten Streckenposten eine Sollzeit ausgegeben. Erreicht der Läufer diesen Punkt nicht innerhalb der Sollzeit, kann er vom Rennen ausgeschlossen werden.
5.5. Kontrollstellen
Jeder Versorgungsstand ist gleichzeitig Kontrollstelle. Die Läufer sind verpflichtet, sich an jedem Versorgungsstand in die ausliegende Kontrollliste einzutragen. Weitere Kontrollstellen behält sich die Organisation vor.
5.6. Disqualifikation
Eine Disqualifikation erfolgt bei groben Verstößen wie z. B.:
– Beleidigende Äußerungen oder Handgreiflichkeiten gegenüber anderen Teilnehmern, Betreuern, fremden Hilfskräften und sonstigen Personen.
– Äußerungen und Verhalten die dem Ansehen der Veranstaltung schaden.
– Absichtliche und grobe Abweichung von der Laufstrecke zur Vorteilsnahme des einzelnen Teilnehmers. Stellt der Teilnehmer ein Abweichen von der Laufstrecke fest ist er verpflichtet, bis zum letzten bekannten Punkt der Laufstrecke zurückzukehren und von dort das Rennen wieder aufzunehmen. Die Abweichung ist in jedem Falle der Organisation zum nächstmöglichen Zeitpunkt (Versorgungspunkt, Ziel) zu melden.
– Unerlaubte Hilfe von Dritten. Eine ständige Begleitung einzelner Läufer auf der Strecke mit PKW ist nicht gestattet.
– Das Nichtbefolgen von Anweisungen eigener, fremder Helfer oder der Polizei. Disqualifizierung führt zu sofortigen Ausschluss aus dem Rennen und Streichung aus der offiziellen Wertung. Eine Wiederaufnahme des Rennens nach erfolgter Disqualifikation ist nicht möglich.
5.7. Einspruch
Ein Einspruch hat spätestens 30 Minuten nach dem Aushang der Ergebnisse schriftlich zu erfolgen. Der Einspruch kann auch durch einen Betreuer oder Helfer geltend gemacht werden. Der Einspruch ist schriftlich einzureichen und zu begründen. Der Läuferbeirat wird am selben Abend gemeinsam eine Entscheidung finden und dem Teilnehmer schriftlich mitteilen.
5.8. Läuferbeirat
Zum Zwecke der Objektivität der Rennleitung wird vor dem Start des “Baltic-Run” ein Läuferbeirat gewählt. Der Läuferbeirat setzt sich aus einem gewählten Läufer, einem Betreuer und zwei Vertretern der Rennleitung zusammen. Jedes Beiratsmitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Rennleiter. Sollte eines der Beiratsmitglieder Thema der Auseinandersetzung sein, ruht dessen Stimmrecht. Ziel des Läuferbeirates ist es, die Rennleitung bei maßgeblichen Einsprüchen aus dem Teilnehmerfeld zu unterstützen.
5.9. Vorzeitiges Beenden des Wettkampfs
Falls ein Teilnehmer das Rennen vorzeitig beendet, ist dieses am nächsten Verpflegungspunkt zu melden. Gewertet werden nur komplett gelaufene Etappen. Nach erfolgtem Ausstieg oder Disqualifikation wird dem Athleten die Startnummer abgenommen und es gibt keine Möglichkeit, weiterhin am Rennen teilzunehmen. Sofern die Organisation noch Helfer benötigt, kann der ausgeschiedene Athlet sich als Helfer zur Verfügung stellen. Wird kein Helfer benötigt, gewährleistet die Organisation, dass der ausgestiegene Athlet zum nächstgelegenen Bahnhof gebracht wird, um dann die Heimreise anzutreten, welche vom Athleten selbst zu organisieren ist. Eine Vergütung des Startgeldes erfolgt nicht.
5.10. Änderungen der Wettkampfbestimmungen
Die Rennleitung behält sich das Recht vor, beim Eintreten von durch sie nicht zu verantwortenden Umständen, die Wettkampfbestimmungen zu ändern.

6. Ausrüstung und Gepäck
Der Veranstalter stellt eine Ausrüstungsliste zur Verfügung. Diese Liste ist als Empfehlung der Organisation zu sehen und beruht auf eigenen Erfahrungen als Ultralangstreckenläufer. Die Ausrüstungsliste kann als pdf-Datei von der Internetseite geladen werden. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, folgende Ausrüstungsgegenstände mitzubringen:
– Pass/Personalausweis
– Essbesteck
– Teller
– Trinkflasche mit Gurt oder ähnliches (Camel-Bak)
– Schlafsack
Jedem Teilnehmer wird ein Gesamtgewicht von 20 kg zugebilligt.

7. Hygiene
Ausreichende Dusch- und Waschmöglichkeiten stehen zur Verfügung.
7.1. Medizinische Versorgung
Die Organisation ist bestrebt, eine ordnungsgemäße Sanitätsversorgung zu gewährleisten. Es wird regional nicht immer möglich sein. Im Bedarfsfall kann in den Etappenzielorten ein Arzt konsultiert werden. Die Organisatoren verfügen über eine Sanitätsausstattung für die 1. Hilfe-Versorgung. Sonstige Salben, Kühlpacks und Bandagen muss der Teilnehmer selbst erbringen. Kosten, die für einen möglichen Arztbesuch anfallen, sind vom Teilnehmer ausschließlich selbst zu tragen. Aus dem Grund empfiehlt die Organisation jedem Teilnehmer die Mitnahme seiner Krankenkassenkarte.

8. Versicherung
Die Teilnahme am “Baltic-Run” erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Die Organisation empfiehlt jedem Teilnehmer den Abschluss einer privaten Unfallversicherung in ausreichender Höhe und eine Reiserücktrittversicherung. Auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sollte die Krankenversicherungskarte mitgeführt werden. Jeder Teilnehmer startet mit der Kenntnis, sämtlicher verbundenen Risiken. Er entlastet die Organisation generell von jeder Verantwortung im Falle von Schwächezuständen, Unfällen, schlechtem Gesundheitszustand und Tod. Jeder Teilnehmer hat sich über den Versicherungsschutz bzw. Versicherungszwang zu erkundigen. Teilnehmer aus dem Ausland müssen dieses in Eigenregie durchführen. Es ist den Veranstaltern unmöglich, auf die Bestimmungen der ausländischen Teilnehmer einzugehen.

9. Haftungsausschluss und Verzichtserklärung
9.1. Haftungserklärung
Jeder Teilnehmer anerkennt eine Haftungsfreistellung und Verzichtserklärung des Veranstalters. Der Veranstalter von jeglicher Haftung freigestellt.
Der Teilnehmer tritt die Rechte an Bild und Namen zur weiteren Vermarktung des “Baltic-Run” ab. Der Veranstalter darf Bild und Namen gratis und zeitlich uneingeschränkt verwenden.
9.2. Haftung für private Betreuerfahrzeuge
Die Mitnahme privater Pkws, Wohnwagen und Wohnmobile geschieht auf eigene Gefahr. Die Organisationsleitung übernimmt keinerlei Haftung für Schäden aller Art. Selbiges gilt für private Fahrzeuge, die für die Betreuung der Teilnehmer eingesetzt werden.

10. Auszeichnungen

– Auszeichnung für die ersten drei Männer im Gesamtzieleinlauf
– Auszeichnung für die ersten drei Frauen im Gesamtzieleinlauf
– Auszeichnung für jeden Teilnehmer in der offiziellen Wertung
– Erinnerungsgabe für jeden ausgestiegenen Teilnehmer
– Ehrung der Etappenläufer

11. Platz für Logos der Sponsoren

Außerhalb der von der Organisation reservierten Flächen, kann der Teilnehmer Logos seines Sponsors tragen. (auf dem T-Shirt, Hose, Socken usw.) Die Veranstalter behalten sich vor, folgende Werbung und Aufschriften auf der Laufkleidung zu untersagen:
– Verbotene Gesellschaften
– Aufdrucke, die das Ansehen der Veranstaltung in Frage stellen
– Aufdrucke, die gegen Sitte und Anstand verstoßen oder das Ehrgefühl verletzen.
Der Teilnehmer hat die Entscheidung der Organisationsleitung bedingungslos zu akzeptieren. Die Sponsorenlogos des Veranstalters sind zu jeder Zeit sichtbar zu tragen.

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